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   BSG, 03.11.1961 - 1 RA 176/58   

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BSG, 03.11.1961 - 1 RA 176/58 (https://dejure.org/1961,1499)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1961 - 1 RA 176/58 (https://dejure.org/1961,1499)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1961 - 1 RA 176/58 (https://dejure.org/1961,1499)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 15, 197
  • NJW 1962, 174 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 22.06.1989 - 4 REg 4/88

    Entsendung iS. von § 1 Abs. 2 BErzGG iVm § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BKGG

    Daß diese an eine "Entsendung" zu stellenden Anforderungen hier zutreffen, ergeben bereits die unbestrittenen und ihrem Inhalt nach unbedenklichen Feststellungen des LSG sowie obige Erörterungen, so daß es keiner weiteren Tatsachenfeststellungen bedarf (vgl zB BSGE 15, 197, 203).
  • BSG, 05.05.1988 - 12 RK 42/87

    Unzuständigkeit der Einzugsstelle - Beiladung der Versicherungsträger -

    Auch eines ausdrücklichen Antrags auf Verurteilung des Beigeladenen bedarf es nicht, es sei denn, daß der Kläger eine solche Verurteilung ablehnt (BSGE 9, 67, 70, 71; 15, 197, 202/203; 35, 102, 104; 45, 183, 185).
  • BSG, 19.01.1989 - 4 RA 16/88

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente bei Unterhaltsverzicht

    Daß dies alles hier zutrifft, ergeben zu 1) und 2) bereits die unbestrittenen und ihrem Inhalt nach unbedenklichen Feststellungen des LSG und obige Erörterungen, so daß es keiner weiteren Tatsachenfeststellungen bedarf (vgl zB BSGE 15, 197, 203).
  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 55/88
    Insoweit bedarf es keiner weiteren Tatsachenfeststellungen (vgl BSGE 15, 197, 203), so daß der Senat in der nach alledem begründeten Revision der Klägerin in der Sache selbst entscheiden konnte (§ 170 Abs. 2 Satz 1 SGG).
  • BSG, 22.05.1969 - 12 RJ 368/67

    Recht auf freiwillige Versicherung - Gleichstellung von Beitragszeiten -

    berechnung nach Art° 2 5 42 ArVNG hat° In 5 15 aaO wird Art" 2 % 42 ArVNG - mit noch zu erörternden Besonderheiten - für anwendbar erklärt auf "Personen, die nach dem Fremdrentengesetz gleichstehende Zeiten zurückgelegt haben"° Zu diesem Personenkreis gehört die Klägerino Sie fällt unter das Fremdrentengesetz (BBG), weil sie Vertriebene im Sinne des 5 1 des Bundesvertriebenengesetzes und als solche im Geltungsbereich des Fremdrentengesetzes (GdG) anerkannt ist (% 1 Buchst° a FRG)° Nach 5 15 FRG stehen die von ihr in den Jahren 1950 bis 1958, also nach dem 50° Juni 1945, in Mitteldeutschland zurückgelegten Beitragszeiten den bundesrechtlichen Beitragszeiten gleich, wenn es sich bei den genannten mitteldeutschen Versicherungsanstalten um "deutsche Träger der gesetzlichen Rentenversicherung" handelt oder gehandelt hat() Diese rechtliche Charakterisierung trifft, wie das LSG richtig erkannt und die Beklagte auch nicht in Zweifel gezogen hat, sowohl auf die Sozialversicherungsanstalt Sachsen-â- nhalt als auch auf die DVA zu (@ 15 Abso 1 bis 5 BBG in Verbindung mit 5 l der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen vom 11" November 1960 idF der Änderungsverordnung vom 80 April 1965 - BGBl I 194; vgl° BSG 15, 197)° Dem entspricht es, daß die Beklagte die 100 Beitragsmonate der Klägerin aus den Jahren 1950 bis 1958 bei der nach 55 1255 ff RVO vorgenommenen Rentenberechnung unter Gleichstellung mit bundesrechtlichen Beitragszeiten angerechnet hat° Für die Anwendung des Art° 2 @ 42 ArVNG auf die Klägerin als eine Person" die nach dem FRG gleichstehende Zeiten zurückgelegt hat gelten nach Art" 6 5 15 Abs., 1 Buchst" a und b FRG folgende Besonderheiten: Abgesehen davon" daß die Anwartschaft zum l"Januar 1957 erhalten sein muß? wird vorausgesetzt" daß der Versicherungsfall in der Zeit vom 10 ;anuar 1959 bis zum 51° Dezember 1965 eingetreten ist und jeweils ..5.
  • BSG, 11.03.1969 - 4 RJ 107/68

    Anspruch des Sozialhilfeträgers aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch -

    Dafür genügte es, daß ein entgegenstehender Wille der Klägerin nicht ersichtlich geworden war (BSG 15, 197, 202).
  • BSG, 16.12.1975 - 11 RA 186/74
    Aufgrund des S 75 Abs. 5 des Sozialgerichtsgesetzes (SGS) muß der Senat jedoch auch prüfen, ob der Zahlungsanspruch der Klägerin gegen die beigeladene AOK begründet wäre (vgl. SozR Nr. 26 und 27 zu 5 75 SGG; BSG 15, 197, 202).
  • BSG, 09.04.1970 - 8 RV 587/68
    Es ist zwar richtig, daß die in öffentlich-rechtlichen Verhältnissen wurzelnden Vermögensrechte grundsätzlich gemäß @ 1922 BGB im Erbfalle auf die Erben übergehen° Dies gilt aber nicht von Ansprüchen und Rechten, die das Berufungsgericht Bezugnahme auf BSG 15, 197 ff - wie unter.
  • BSG, 29.01.1963 - 1 RA 21/62

    Rentenversicherung - Berufssoldat - Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst -

    Die Beklagte übersieht auch, daß eine Bearbeitung der Rentensache und eine rechtliche Würdigung nur zur Klärung der Zuständigkeitsfrage auch sonst häufig notwendig werden, so zum Beispiel wenn zuletzt Beiträge an einen Versicherungsträger außerhalb des Bundesgebietes und des Landes Berlin entrichtet worden sind unter Voraussetzungen, die im Bundesgebiet eine Versicherungspflicht oder -berechtigung nicht herbeigeführt hätten (vgl. § 4 Abs. 2 des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes - FAG -, § 20 FremdRG und BSG 15, 197, 201).
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